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Art. 25 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 25

Die Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge Dip-

loma of Advanced Studies in Arts Administration und Executive Master

in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschafts-

wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 14. Dezember

2009 wird mit Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben.

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CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration

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