415.621
CH-ZH
Art. 24 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 24
1 Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann innerhalb von
10 Tagen ohne Kostenfolge vom Studiengang zurückgetreten werden.
Danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet. Bei einem
späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurückerstattet.
In Härtefällen entscheidet der Leitende Ausschuss.
2 Kursgebühren für den Besuch von einzelnen Modulen oder Teilen
davon werden bei schriftlicher Abmeldung bis zum Ablauf der Bewer-
bungsfrist zurückerstattet. Bei Abmeldung nach diesem Datum ver-
fällt der Anspruch auf Rückerstattung.
Rücktritt
VI. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Aufhebung bis-
herigen Rechts