415.621
CH-ZH
Art. 22 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 22
Zu jedem Abschluss wird ein Diploma Supplement (Diplom- Diploma
zusatz) in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
Supplement
V. Finanzen