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Art. 2 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 2

Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen und der Wirt- Trägerschaft

schaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, wobei die

Philosophische Fakultät die Federführung übernimmt.

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