415.621
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 2
Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen und der Wirt- Trägerschaft
schaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, wobei die
Philosophische Fakultät die Federführung übernimmt.