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CH-ZH
Art. 19 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 19
1 Der EMAA-Studiengang umfasst 80 bis 110 Präsenztage
und dauert in der Regel zwei Jahre.
2 Der EMAA-Titel wird verliehen, wenn mindestens 75 ECTS Cre-
dits erworben wurden, die Bestätigungen für die beiden Praktika vor-
liegen, die Abschlussarbeit angenommen und das Abschlusskolloquium
mit Erfolg bestanden wurden sowie die Studiengebühren vollumfäng-
lich bezahlt wurden.
3 Studierende, denen der Titel nicht verliehen wird, erhalten einen
Nachweis über die erbrachten Leistungen oder gegebenenfalls ein Zer-
tifikat oder ein Diplom.
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CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration
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