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Art. 19 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 19

1 Der EMAA-Studiengang umfasst 80 bis 110 Präsenztage

und dauert in der Regel zwei Jahre.

2 Der EMAA-Titel wird verliehen, wenn mindestens 75 ECTS Cre-

dits erworben wurden, die Bestätigungen für die beiden Praktika vor-

liegen, die Abschlussarbeit angenommen und das Abschlusskolloquium

mit Erfolg bestanden wurden sowie die Studiengebühren vollumfäng-

lich bezahlt wurden.

3 Studierende, denen der Titel nicht verliehen wird, erhalten einen

Nachweis über die erbrachten Leistungen oder gegebenenfalls ein Zer-

tifikat oder ein Diplom.

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CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration

415.621

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