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Art. 18 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 18

1 Der DAS-Studiengang umfasst 40 bis 60 Präsenztage und

dauert in der Regel drei Semester.

2 Der DAS-Abschluss wird verliehen, wenn mindestens 40 ECTS

Credits erworben und die Studiengebühren vollumfänglich bezahlt

wurden.

3 Studierende, denen das Diplom nicht verliehen wird, erhalten

einen Nachweis über die erbrachten Leistungen oder gegebenenfalls

ein Zertifikat.

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