415.621
CH-ZH
Art. 18 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 18
1 Der DAS-Studiengang umfasst 40 bis 60 Präsenztage und
dauert in der Regel drei Semester.
2 Der DAS-Abschluss wird verliehen, wenn mindestens 40 ECTS
Credits erworben und die Studiengebühren vollumfänglich bezahlt
wurden.
3 Studierende, denen das Diplom nicht verliehen wird, erhalten
einen Nachweis über die erbrachten Leistungen oder gegebenenfalls
ein Zertifikat.