415.621
CH-ZH
Art. 17 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 17
1 Der CAS-Studiengang umfasst 25 bis 30 Präsenztage und
dauert in der Regel ein Semester. Es sind zwei Schwerpunktrichtungen
möglich
1. Kultur und Organisation,
2.
Recht und Finanzen.
2 Der CAS-Abschluss wird verliehen, wenn mindestens 15 ECTS
Credits erworben und die Studiengebühren vollumfänglich bezahlt
wurden.
3 Studierende, denen das Zertifikat nicht verliehen wird, erhalten
einen Nachweis über die erbrachten Leistungen.