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Art. 10 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 10

Der Stoff gliedert sich in inhaltlich und zeitlich kohärente Module

Module, die auf Deutsch oder Englisch angeboten werden. Die Ziele

und die Inhalte der Module werden in der Ausschreibung der Studien-

gänge definiert. Der Leitende Ausschuss kann Teile der Weiterbil-

dungsstudiengänge an in- oder ausländischen universitären Hochschu-

len durchführen lassen.

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