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Art. 1 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 1

Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organisa- Anwendungs-

tion der Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master bereich

in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschafts-

wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Der Leitende Aus-

schuss erlässt ausführende Bestimmungen.

Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich Art. 2 →

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