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Art. 3 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Psychotraumatologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 3

1 Der Studiengang ist eine berufsbegleitende universitäre Wei- Zielsetzung

terbildung, die wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der allgemeinen

und der speziellen Psychotraumatologie sowie Theorie und Praxis für

die eigenständige Anwendung von traumatherapeutischen Verfahren

vermittelt.

2 Der Studiengang verbindet akademische Lehre und Forschung

mit Praxis und fördert gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale

Kompetenzen.

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