415.618
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Psychotraumatologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 3
1 Der Studiengang ist eine berufsbegleitende universitäre Wei- Zielsetzung
terbildung, die wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der allgemeinen
und der speziellen Psychotraumatologie sowie Theorie und Praxis für
die eigenständige Anwendung von traumatherapeutischen Verfahren
vermittelt.
2 Der Studiengang verbindet akademische Lehre und Forschung
mit Praxis und fördert gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale
Kompetenzen.