415.613
MAS
CH-ZH
Art. 8 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 8
1 Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Universität
Zürich sowie aus beigezogenen Referentinnen und Referenten ande-
rer Hochschulen und weiteren Fachpersonen aus dem Bereich der Psy-
chotherapie. Die Kernthemen werden vorwiegend von Dozierenden
der Universität Zürich übernommen. Die Auswahl des Lehrkörpers
gewährleistet die inhaltliche Verbindung mit der Forschung an der
Universität Zürich.
2 Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt.
3 Für die Dozierenden der Universität Zürich besteht weder ein
Anspruch noch eine Verpflichtung zur Mitwirkung am Weiterbildungs-
studiengang.
III. Module, Leistungsnachweise und Kreditpunkte