415.613
MAS
CH-ZH
Art. 5 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 5
1 Die Philosophische Fakultät übt die Aufsicht über den Stu-
diengang aus. Der Studiengang unterliegt den Qualitätsanforderungen
der Universität Zürich.
2 Die Fakultät wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Lei-
tenden Ausschusses aus ihren Reihen und auf deren/dessen Vorschlag
die übrigen Mitglieder des Leitenden Ausschusses.
3 Die Philosophische Fakultät verleiht den Titel «Master of Advan-
ced Studies UZH in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltens-
medizin».