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415.613 MAS CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 5

1 Die Philosophische Fakultät übt die Aufsicht über den Stu-

diengang aus. Der Studiengang unterliegt den Qualitätsanforderungen

der Universität Zürich.

2 Die Fakultät wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Lei-

tenden Ausschusses aus ihren Reihen und auf deren/dessen Vorschlag

die übrigen Mitglieder des Leitenden Ausschusses.

3 Die Philosophische Fakultät verleiht den Titel «Master of Advan-

ced Studies UZH in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltens-

medizin».

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