415.613
MAS
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 4
1 Die Studierenden verfügen über einen Hochschulabschluss Zulassung zum
auf Masterstufe in Psychologie oder Medizin. Die Studienleitung kann Studiengang
die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig
machen.
2 Einzelne Module oder Teile davon können weiteren psycholo-
gischen Fachpersonen zugänglich gemacht werden. Der Besuch einzel-
ner Module führt nicht zu einem Abschluss.
1.1.14-83
1
415.613 MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin
3 Zum Studiengang werden in der Regel insgesamt 15 Weiterbil-
dungsstudierende zugelassen. Diese werden an der Philosophischen
Fakultät der Universität Zürich immatrikuliert.
4 Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Philosophische
Fakultät
Leitender
Ausschuss
II. Organisation