Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.613 MAS CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 3

1 Der Studiengang ist eine berufsbegleitende universitäre Zielsetzung

Weiterbildung, die wissenschaftlich fundiertes Wissen und Praxis für

die selbstständige Durchführung von Psychotherapien mit kognitiv-

verhaltenstherapeutischer und verhaltensmedizinischer Ausrichtung

vermittelt.

2 Der Studiengang verbindet akademische Lehre und Forschung

mit Praxis und fördert gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale

Kompetenzen.

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