Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.613 MAS CH-ZH

Art. 24 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 24

Die vorliegende Verordnung gilt für alle Studierenden, die Übergangs-

den Studiengang ab September 2014 aufnehmen.

bestimmungen

1 OS 68, 356; Begründung siehe AB1 2013-09-20.

2 Inkrafttreten: 1. Dezember 2013.

3 LS 415.112.

1.1.14-83

9

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