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MAS
CH-ZH
Art. 23 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 23
1 Die vorliegende Verordnung ersetzt die Verordnung über
den Studiengang und die Organisation des Master of Advanced Stu-
dies in Psychotherapy mit kognitiv-verhaltenstherapeutischem und
verhaltensmedizinischem Schwerpunkt der Philosophischen Fakultät
der Universität Zürich vom 29. März 2004.
2 Die Verordnung vom 29. März 2004 gilt weiterhin für alle Studie-
renden, die ihr Studium vor September 2014 aufgenommen haben.
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MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin
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