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415.613 MAS CH-ZH

Art. 22 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 22

1 Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann innerhalb

von 10 Tagen ohne Kostenfolge vom Studiengang zurückgetreten wer-

den. Danach gelten die Studiengebühren (mit Ausnahme der Gebüh-

ren für Fallseminare und Kleingruppensupervision) als geschuldet. Bei

einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurück-

erstattet. In Härtefällen entscheidet der Leitende Ausschuss.

2 Kursgebühren für den Besuch von einzelnen Modulen oder Teilen

davon werden bei schriftlicher Abmeldung bis zum Ablauf der Bewer-

bungsfrist zurückerstattet. Bei Abmeldung nach diesem Datum ver-

fällt der Anspruch auf Rückerstattung.

Rücktritt

Aufhebung bis-

herigen Rechts

VI. Schluss- und Übergangsbestimmungen

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