415.613
MAS
CH-ZH
Art. 22 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 22
1 Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann innerhalb
von 10 Tagen ohne Kostenfolge vom Studiengang zurückgetreten wer-
den. Danach gelten die Studiengebühren (mit Ausnahme der Gebüh-
ren für Fallseminare und Kleingruppensupervision) als geschuldet. Bei
einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurück-
erstattet. In Härtefällen entscheidet der Leitende Ausschuss.
2 Kursgebühren für den Besuch von einzelnen Modulen oder Teilen
davon werden bei schriftlicher Abmeldung bis zum Ablauf der Bewer-
bungsfrist zurückerstattet. Bei Abmeldung nach diesem Datum ver-
fällt der Anspruch auf Rückerstattung.
Rücktritt
Aufhebung bis-
herigen Rechts
VI. Schluss- und Übergangsbestimmungen