Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.613 MAS CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen Fakultät der Trägerschaft

Universität Zürich. Sie verleiht den erfolgreichen Absolventinnen und und verliehener

Absolventen den Titel «Master of Advanced Studies UZH in Kogniti-

ver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin».

Titel

← Art. 1 Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →