415.613
MAS
CH-ZH
Art. 16 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 16
1 Die Studienleitung setzt die Dauer der zu absolvierenden beruflichen Tätigkeit in einer Einrichtung der psychosozialen Grund- versorgung fest.
2 Die berufliche Tätigkeit ergibt keine ECTS Credits.
Psychotherapie, Supervision und Selbsterfahrung