Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.613 MAS CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 1

Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi- Anwendungs-

sation des Weiterbildungsstudienganges MAS in Kognitiver Verhal- bereich

tenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät

der Universität Zürich. Der Leitende Ausschuss erlässt ausführende

Bestimmungen.

Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang MAS in Kognitiver Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich Art. 2 →

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