415.60
RVOWBO-CFCWBFC
CH-ZH
Art. 7 : Rahmenverordnung über die Weiterbildung an der Universität Zürich (RVO WB)
Art. 7
Die Weiterbildungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Planung der Weiterbildungspolitik auf gesamtuniversitärer Ebene,
b. Genehmigung der Vorfinanzierung für Weiterbildungsprogramme,
c. Stellungnahmen zu neuen oder sich in Revision befindenden Wei- terbildungsstudiengängen,
d. Ausarbeitung von Richtlinien für die Qualitätssicherung der Wei- terbildung.