Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 7 : Rahmenverordnung über die Weiterbildung an der Universität Zürich (RVO WB)

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Art. 7

Die Weiterbildungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Planung der Weiterbildungspolitik auf gesamtuniversitärer Ebene,

b. Genehmigung der Vorfinanzierung für Weiterbildungsprogramme,

c. Stellungnahmen zu neuen oder sich in Revision befindenden Wei- terbildungsstudiengängen,

d. Ausarbeitung von Richtlinien für die Qualitätssicherung der Wei- terbildung.

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