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Art. 32 : Rahmenverordnung über die Weiterbildung an der Universität Zürich (RVO WB)

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Art. 32

1 Die Universität Zürich kann allgemeinbildende Veranstal- Allgemein-

tungen anbieten. Sie stehen in der Regel allen Personen offen.

2 Pro Semester können Gebühren bis zu einem Betrag von Fr. 500

erhoben werden.

bildende

Veranstaltungen

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