415.60
RVOWBO-CFCWBFC
CH-ZH
Art. 32 : Rahmenverordnung über die Weiterbildung an der Universität Zürich (RVO WB)
Art. 32
1 Die Universität Zürich kann allgemeinbildende Veranstal- Allgemein-
tungen anbieten. Sie stehen in der Regel allen Personen offen.
2 Pro Semester können Gebühren bis zu einem Betrag von Fr. 500
erhoben werden.
bildende
Veranstaltungen