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Art. 3 : Rahmenverordnung über die Weiterbildung an der Universität Zürich (RVO WB)

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Art. 3

Weiterbildung, zum Teil als Fortbildung bezeichnet, ist die Fort- Weiterbildung

setzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Sie dient dazu,

Kenntnisse in einem Fachbereich zu vertiefen, eine Zusatzqualifikation

in einem anderen Fachbereich zu erwerben oder sich eine den Fach-

bereich übergreifende Erweiterung des ursprünglichen Abschlusses an-

zueignen.

2. Abschnitt: Organisation

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