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Art. 32 : Verordnung über die Promotion an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)

: Promotionsverordnung
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Art. 32 : Promotionsverordnung

Zu jeder Promotionsurkunde wird ein Diploma Supplement Diploma

mit Angaben über die Doktoratsstufe bzw. das Doktoratsprogramm in Supplement

deutscher Sprache abgegeben. Eine englische Übersetzung wird bei-

gelegt.

VIII. Rechtsschutz

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