415.463
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Promotion an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)
: Promotionsverordnung
Art. 3 : Promotionsverordnung
1 Die Fakultät erlässt Doktoratsordnungen für die verschiede- Doktorats-
nen strukturierten Doktoratsprogramme. Darin werden insbesondere ordnungen
die Anforderungen für den Doktoratsabschluss, die Modalitäten der
Dissertation und gegebenenfalls von Prüfungen sowie die Vergabe von
ECTS Credits geregelt.
2 Das MD-PhD-Programm wird in einer separaten Ordnung geregelt.