Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.463 CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Promotion an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)

: Promotionsverordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 : Promotionsverordnung

1 Die Fakultät erlässt Doktoratsordnungen für die verschiede- Doktorats-

nen strukturierten Doktoratsprogramme. Darin werden insbesondere ordnungen

die Anforderungen für den Doktoratsabschluss, die Modalitäten der

Dissertation und gegebenenfalls von Prüfungen sowie die Vergabe von

ECTS Credits geregelt.

2 Das MD-PhD-Programm wird in einer separaten Ordnung geregelt.

← Art. 2 : Promotionsverordnung Verordnung über die Promotion an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung) Art. 4 : Promotionsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →