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Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Computational Biology and Bioinformatics» am Departement Biosysteme der ETH Zürich und an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie an der PhilosophischNaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

1 Diese Rahmenverordnung regelt die Modalitäten des Joint Geltungsbereich

Degree Masterstudiengangs Computational Biology and Bioinforma-

tics, welche die Durchführung des Studiengangs an der Mathematisch-

naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich betreffen.

2 Über Fragen, die in dieser Rahmenverordnung und in der Stu-

dienordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Lenkungsausschuss.

Grad

1 Das Departement Biosysteme der ETH Zürich (D-BSSE) Trägerschaft und

und die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Akademischer

Zürich (MNF) sowie die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakul-

tät der Universität Basel (Phil.-Nat.) sind gemeinsam Träger des spezia-

lisierten Joint Degree Masterstudiengangs Computational Biology and

Bioinformatics (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der

ETH Zürich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.

2 Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang ge-

meinsam den akademischen Grad: «Master of Science ETH UZH

UNIBAS in Computational Biology and Bioinformatics».

3 Der Grad wird wie folgt abgekürzt: MSc ETH UZH UNIBAS CBB.

1 Das Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint Anwendbares

Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinforma- Recht

tics regelt den gemeinsamen Studiengang am D-BSSE, an der MNF

und der Phil.-Nat., insbesondere die Zulassung zum Studiengang, die

Masterarbeit und den Studienabschluss.

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2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Mas-

terstudiengängen der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät

der Universität Zürich vom 29. Juni 20153 sowie die entsprechende Stu-

dienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, die im Zusammen-

hang mit der Erbringung von Leistungen an der MNF stehen (insbe-

sondere die Regelungen zu Modulen, dem Erwerb von ECTS Credits

und Leistungsnachweisen).

3 Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen

Vereinbarung* geregelt.

1 Die Bestimmungen zur Masterarbeit sind abschliessend im

Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint Degree Master-

studiengang Computational Biology and Bioinformatics geregelt.

2 Die Masterarbeit umfasst 30 ECTS Credits und kann an der ETH

Zürich, an der UZH, an der Universität Basel, in einem Industrie-

unternehmen oder an einer Forschungsanstalt bzw. einem Labor absol-

viert werden.

1 Nach Abschluss eines Semesters werden die bestandenen

und nicht bestandenen Module in einem Leistungsausweis dokumen-

tiert. Studienleistungen, die nicht an der UZH erbracht worden sind,

werden gekennzeichnet.

2 Der Leistungsausweis wird in deutscher Sprache ausgestellt. Es

wird eine englische Übersetzung abgegeben.

1 Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs er-

halten die folgenden Dokumente: ein Zeugnis (Academic Record),

eine Urkunde und ein Diploma Supplement. Die Dokumente werden

von der ETH Zürich ausgestellt.

2 Die Urkunde wird mit den Logos der ETH Zürich, der UZH und

der Universität Basel und mit dem Siegel der ETH Zürich versehen.

Sie wird unterzeichnet vonseiten der

ETH Zürich von der Rektorin/vom Rektor und von der Vorstehe-

rin/vom Vorsteher des D-BSSE,

UZH von der Rektorin/vom Rektor und der Dekanin/dem De-

kan der MNF,

Universität Basel von der Rektorin/vom Rektor und der Dekanin/

dem Dekan der Phil.-Nat.

* Vereinbarung zwischen der Universität Zürich (UZH), Mathematisch-natur-

wissenschaftliche Fakultät, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

der Universität Basel und der ETH Zürich, Departement Biosysteme betreffend

den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics

vom 7. November 2016.

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3 Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des

Studienabschlusses.

der für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der

UZH der Einsprache an das Studiendekanat. Die Einsprache ist dem

Studiendekanat innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungs-

ausweises schriftlich und begründet einzureichen. Der Einspracheent-

scheid unterliegt dem Rekurs.

2 Für den Rekurs zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher

Hochschulen.

1 OS 72, 430; Begründung siehe ABI 2017-07-14.

2 Inkrafttreten: 1. September 2017.

3 LS 415.462.

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