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415.461 ORGRMNFRORGMNFREGOMNFMNFROrgRegO CH-ZH

Art. 8 : Organisationsreglement der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR MNF)

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Art. 8

1 Bei vorzeitigem Rücktritt oder dauernder Verhinderung an

der Amtsausübung eines Mitglieds des Fakultätsvorstands hat eine

Ersatzwahl zu erfolgen.

2 Die Ersatzwahl kann unterbleiben, sofern innert sechs Monaten

ordentliche Neuwahlen durchzuführen sind. In diesem Fall führt ein

anderes Mitglied des Fakultätsvorstands die Geschäfte als Stellvertre-

terin oder Stellvertreter weiter.

Ersatzwahl der

Dekanin oder

des Dekans und

der Prodekanin-

nen und Pro-

dekane vor

Ablauf der

Amtszeit

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