415.461
ORGRMNFRORGMNFREGOMNFMNFROrgRegO
CH-ZH
Art. 8 : Organisationsreglement der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR MNF)
Art. 8
1 Bei vorzeitigem Rücktritt oder dauernder Verhinderung an
der Amtsausübung eines Mitglieds des Fakultätsvorstands hat eine
Ersatzwahl zu erfolgen.
2 Die Ersatzwahl kann unterbleiben, sofern innert sechs Monaten
ordentliche Neuwahlen durchzuführen sind. In diesem Fall führt ein
anderes Mitglied des Fakultätsvorstands die Geschäfte als Stellvertre-
terin oder Stellvertreter weiter.
Ersatzwahl der
Dekanin oder
des Dekans und
der Prodekanin-
nen und Pro-
dekane vor
Ablauf der
Amtszeit