415.461
ORGRMNFRORGMNFREGOMNFMNFROrgRegO
CH-ZH
Art. 6 : Organisationsreglement der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR MNF)
Art. 6
1 Die Mitglieder des Fakultätsvorstands werden durch die
Fakultätsversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Wiederwahl ist möglich.
2 Sie treten ihr Amt in der Regel auf Beginn des Herbstsemesters
an.
Fakultäts-
vorstand,
Prodekaninnen
und Prodekane
Amtsdauer und
Amtsantritt der
Dekanin oder
des Dekans
und der Pro-
dekaninnen
und Prodekane
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OrgR MNF 415.461
3 Spätestens drei Semester vor Ablauf der Amtszeit gibt die Deka-
nin oder der Dekan der Fakultätsversammlung bekannt, ob sie oder er
sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen wird. Die Prodekanin-
nen oder Prodekane geben spätestens zwei Semester vor Ablauf der
Amtszeit bekannt, ob sie sich für eine Wiederwahl zu Verfügung stel-
len.6