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415.461 ORGRMNFRORGMNFREGOMNFMNFROrgRegO CH-ZH

Art. 6 : Organisationsreglement der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR MNF)

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Art. 6

1 Die Mitglieder des Fakultätsvorstands werden durch die

Fakultätsversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Wiederwahl ist möglich.

2 Sie treten ihr Amt in der Regel auf Beginn des Herbstsemesters

an.

Fakultäts-

vorstand,

Prodekaninnen

und Prodekane

Amtsdauer und

Amtsantritt der

Dekanin oder

des Dekans

und der Pro-

dekaninnen

und Prodekane

4

OrgR MNF 415.461

3 Spätestens drei Semester vor Ablauf der Amtszeit gibt die Deka-

nin oder der Dekan der Fakultätsversammlung bekannt, ob sie oder er

sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen wird. Die Prodekanin-

nen oder Prodekane geben spätestens zwei Semester vor Ablauf der

Amtszeit bekannt, ob sie sich für eine Wiederwahl zu Verfügung stel-

len.6

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