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415.458 RHPHF CH-ZH

Art. 1 : Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO PhF)

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Art. 1

1 Diese Habilitationsordnung setzt die Rahmenverordnung Regelungs-

über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil) für die bereich

Philosophische Fakultät um.

2 Sie regelt die spezifischen Voraussetzungen zur Erlangung der

Venia Legendi für ein bestimmtes Lehrgebiet an der Philosophischen

Fakultät.

3 Soweit diese Habilitationsordnung keine Bestimmungen enthält,

gilt unmittelbar die RVO Habil.

Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO PhF) Art. 2 →

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