Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.456.21 CH-ZH

Art. 9 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

: Entschädigungsreglement LLBM
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 : Entschädigungsreglement LLBM

Für alle Tätigkeiten im Rahmen von berufspraktischen und

fachdidaktischen Prüfungen, die eine Anwesenheit ausserhalb der Stadt

Zürich oder ausserhalb des hauptsächlichen Arbeitsortes erfordern,

können Reisespesen geltend gemacht werden. Das Spesenreglement

der UZH gilt sinngemäss.

1 OS 71, 425; Begründung siehe ABI 2016-07-22.

2 Inkrafttreten: 1. August 2016.

3 LS 415.11.

4 LS 415.21.

1. 1. 17-95

3

← Art. 8 : Entschädigungsreglement LLBM Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →