415.456.21
CH-ZH
Art. 9 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)
: Entschädigungsreglement LLBM
Art. 9 : Entschädigungsreglement LLBM
Für alle Tätigkeiten im Rahmen von berufspraktischen und
fachdidaktischen Prüfungen, die eine Anwesenheit ausserhalb der Stadt
Zürich oder ausserhalb des hauptsächlichen Arbeitsortes erfordern,
können Reisespesen geltend gemacht werden. Das Spesenreglement
der UZH gilt sinngemäss.
1 OS 71, 425; Begründung siehe ABI 2016-07-22.
2 Inkrafttreten: 1. August 2016.
3 LS 415.11.
4 LS 415.21.
1. 1. 17-95
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