415.456.21
CH-ZH
Art. 7 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)
: Entschädigungsreglement LLBM
Art. 7 : Entschädigungsreglement LLBM
Wirken Dozierende für Fachdidaktik, die diese Aufgabe nicht
im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung oder ihres Pflichtenhefts wahr-
nehmen, an berufspraktischen Prüfungen mit, so werden sie für jede
berufspraktische Prüfung mit Fr. 100 entschädigt.
Mitwirkung von
Dozierenden für
Fachdidaktik-
expertinnen
bzw. -experten
bei berufs-
Fachdidaktik als
praktischen
Prüfungen