Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.456.21 CH-ZH

Art. 7 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

: Entschädigungsreglement LLBM
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 : Entschädigungsreglement LLBM

Wirken Dozierende für Fachdidaktik, die diese Aufgabe nicht

im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung oder ihres Pflichtenhefts wahr-

nehmen, an berufspraktischen Prüfungen mit, so werden sie für jede

berufspraktische Prüfung mit Fr. 100 entschädigt.

Mitwirkung von

Dozierenden für

Fachdidaktik-

expertinnen

bzw. -experten

bei berufs-

Fachdidaktik als

praktischen

Prüfungen

← Art. 6 : Entschädigungsreglement LLBM Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM) Art. 8 : Entschädigungsreglement LLBM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →