415.456.21
CH-ZH
Art. 6 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)
: Entschädigungsreglement LLBM
Art. 6 : Entschädigungsreglement LLBM
Fachexpertinnen und Fachexperten gemäss §§ 62 und 64 StO Mitwirkung als
LfM erhalten für ihre Mitwirkung an den berufspraktischen Prüfungen Fachexpertin
für jede Prüfungslektion in der Stadt Zürich
für jede Prüfungslektion ausserhalb der Stadt Zürich
Fr. 50
Fr.
bzw. Fach-
experte bei
80 den berufs-
praktischen
Prüfungen