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Art. 3 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

: Entschädigungsreglement LLBM
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Art. 3 : Entschädigungsreglement LLBM

1 Für die Betreuung von Studierenden im Rahmen des Hospi-

tationspraktikums gemäss §§ 20–22 der Studienordnung zum Studien-

gang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» (StO LfM) vom 11. Dezember

2015 beträgt die Entschädigung an die Lehrperson pro Hospitations-

praktikum

für eine/n oder zwei Studierende/n

Fr. 200

für jede/n weitere/n Studierende/n

Fr. 50

2 Für die Betreuung von Studierenden bei Übungslektionen gemäss

§§ 23–26 StO LfM beträgt die Entschädigung an die Lehrperson für

jede durch Studierende erteilte Lektion

Fr. 105

3 Für die Betreuung von Studierenden im Rahmen eines Unter-

richtspraktikums gemäss §§ 27 ff. StO LfM beträgt die Entschädigung

an die Praktikumslehrperson pro Unterrichtspraktikum

im ersten Praktikum, in dem die/der Studierende 30 Lektionen

unterrichtet

Fr. 3000

im ersten Praktikum mit reduziertem Umfang oder im zweiten

Praktikum im einzigen Unterrichtsfach, in dem die/der Studie-

rende 25 Lektionen unterrichtet

Fr. 2500

im Praktikum im zweiten oder im zusätzlichen Unterrichtsfach, in

dem die/der Studierende 20 Lektionen unterrichtet

Fr. 2000

Schulübergrei-

fende Koordina-

tion der berufs-

praktischen

Prüfungen

4 Für die zusätzliche Betreuung des von den Studierenden im Rah-

men des ersten Unterrichtspraktikums gemäss §§ 27–29 StO LfM zu

erstellenden Praktikumsjournals beträgt die Entschädigung an die

Lehrperson

Fr. 200

5 Werden Praktika gemäss Abs. 3 von mehreren Lehrpersonen be-

treut, erfolgt die Auszahlung anteilsmässig. Die Anteile orientieren sich

an der Anzahl der durch die/den Studierende/n erteilten Lektionen.

6 Werden Praktika gemäss Abs. 3 vorzeitig abgebrochen, erfolgt die

Auszahlung pro rata. Für jede durch die Studierenden erteilte Lektion

beträgt die Entschädigung Fr. 100. Zusätzlich werden pauschal Fr. 200

für den organisatorischen Aufwand ausbezahlt.

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