Art. 2 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)
Art. 2 : Entschädigungsreglement LLBM
Entschädigungen werden für die folgenden Arten von Leis- Arten von
tungen ausgerichtet
a. Betreuung von Hospitationspraktika, Übungslektionen und Unter-
richtspraktika im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung an
Maturitätsschulen durch Praktikumslehrperson,
b. schulübergreifende Koordination der berufspraktischen Prüfungen
durch Prüfungskoordinatorinnen und Prüfungskoordinatoren,
c. Leitung der berufspraktischen Prüfungen an Maturitätsschulen
durch Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter,
d. Mitwirkung als Fachexpertin bzw. Fachexperte bei den berufsprak-
tischen Prüfungen an Maturitätsschulen,
e. Mitwirkung als Fachdidaktikexpertin bzw. -experte bei den berufs-
praktischen Prüfungen an Maturitätsschulen,
f. Durchführung von Fachdidaktikprüfungen.
Leistungen
1. 1. 17-95
1
415.456.21
2. Kapitel: Entschädigungen
Entschädigungsreglement LLBM
Betreuung von
Hospitations-
praktika,
Übungslektio-
nen und Unter-
richtspraktika