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Art. 2 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

: Entschädigungsreglement LLBM
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Art. 2 : Entschädigungsreglement LLBM

Entschädigungen werden für die folgenden Arten von Leis- Arten von

tungen ausgerichtet

a. Betreuung von Hospitationspraktika, Übungslektionen und Unter-

richtspraktika im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung an

Maturitätsschulen durch Praktikumslehrperson,

b. schulübergreifende Koordination der berufspraktischen Prüfungen

durch Prüfungskoordinatorinnen und Prüfungskoordinatoren,

c. Leitung der berufspraktischen Prüfungen an Maturitätsschulen

durch Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter,

d. Mitwirkung als Fachexpertin bzw. Fachexperte bei den berufsprak-

tischen Prüfungen an Maturitätsschulen,

e. Mitwirkung als Fachdidaktikexpertin bzw. -experte bei den berufs-

praktischen Prüfungen an Maturitätsschulen,

f. Durchführung von Fachdidaktikprüfungen.

Leistungen

1. 1. 17-95

1

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2. Kapitel: Entschädigungen

Entschädigungsreglement LLBM

Betreuung von

Hospitations-

praktika,

Übungslektio-

nen und Unter-

richtspraktika

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