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Art. 1 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)

: Entschädigungsreglement LLBM
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Art. 1 : Entschädigungsreglement LLBM

1 Dieses Reglement gilt für alle Personen, die im Studiengang Gegenstand und

<<Lehrdiplom für Maturitätsschulen» Leistungen gemäss § 2 erbringen, Geltungsbereich

sofern die Tätigkeit nicht Teil der Stellenbeschreibung oder des Pflich-

tenhefts der UZH-Anstellung oder des mit der UZH vereinbarten

Pflichtenhefts einer anderen Anstellung ist.

2 Dieses Reglement legt die Entschädigungen für die erbrachten

Leistungen sowie die Spesenberechtigung fest.

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