415.456.21
CH-ZH
Art. 1 : Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM)
: Entschädigungsreglement LLBM
Art. 1 : Entschädigungsreglement LLBM
1 Dieses Reglement gilt für alle Personen, die im Studiengang Gegenstand und
<<Lehrdiplom für Maturitätsschulen» Leistungen gemäss § 2 erbringen, Geltungsbereich
sofern die Tätigkeit nicht Teil der Stellenbeschreibung oder des Pflich-
tenhefts der UZH-Anstellung oder des mit der UZH vereinbarten
Pflichtenhefts einer anderen Anstellung ist.
2 Dieses Reglement legt die Entschädigungen für die erbrachten
Leistungen sowie die Spesenberechtigung fest.