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Art. 2 : Rahmenverordnung zum Joint Degree Masterstudiengang «Fachdidaktik Schulsprache Deutsch» an der Pädagogischen Hochschule Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 2

1 Die PHZH und die PhF sind gemeinsam Träger des Studien- Trägerschaft

gangs, wobei der Studiengang administrativ der Abteilung Sekundar-

stufe II/Berufsbildung des Prorektorats Ausbildung PHZH angeglie-

dert ist. Leading House ist die PHZH.

2 Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemein-

samen Vereinbarung geregelt.

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