Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes, Sozial und Staatswissenschaften der ETH Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Gesetzestext (3 Artikel)
1 Das Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaf- Trägerschaft
ten der ETH Zürich (D-GESS) und die Philosophische Fakultät der und Akade-
Universität Zürich (PhF) sind gemeinsam Träger des spezialisierten mischer Titel
Joint Degree Masterstudiengangs Comparative and International Stu-
dies (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der ETH Zü-
rich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.
2 Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang ge-
meinsam den akademischen Titel: Master of Arts ETH UZH in Com-
parative and International Studies (MA ETH UZH CIS).
1 Das Studienreglement für den Joint Degree Masterstudien- Anwendbares
gang Comparative and International Studies der ETH Zürich vom Recht
13. Oktober 2015 regelt den gemeinsamen Studiengang am D-GESS
und an der PhF.
2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und
Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität
Zürich³ sowie die entsprechende Studienordnung sind anwendbar für
alle Modalitäten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von
Leistungen an der PhF stehen (insbesondere die Regelungen zu Modu-
len, dem Erwerb von ECTS Credits und Leistungsnachweisen).
3 Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen
Vereinbarung geregelt.
1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschluss-
Abschlussdokumente: die Diplomurkunde, das Diploma Supplement dokumente
und den Academic Record (Abschlusszeugnis). Alle Dokumente wer-
den von der ETH Zürich erstellt. Das Zeugnis wird auf Deutsch aus-
gestellt und mit einer englischen Übersetzung ergänzt. Die Urkunde
wird auf Deutsch und das Diploma Supplement zweisprachig Deutsch/
Englisch erstellt.
1.1.17-95
1
415.455.81
Rahmenverordnung – Joint Degree Masterstudiengang
2 Die Urkunde trägt das Siegel der ETH Zürich und der Universi-
tät Zürich sowie die Unterschriften der Rektorinnen oder Rektoren
der ETH Zürich und der Universität Zürich sowie der Vorsteherin
oder des Vorstehers des D-GESS und der Dekanin oder des Dekans
der PhF.
1 OS 71, 416; Begründung siehe ABI 2016-07-22.
2 Inkrafttreten: 1. November 2015.
3 LS 415.455.1.
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