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Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes, Sozial und Staatswissenschaften der ETH Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (3 Artikel)

1 Das Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaf- Trägerschaft

ten der ETH Zürich (D-GESS) und die Philosophische Fakultät der und Akade-

Universität Zürich (PhF) sind gemeinsam Träger des spezialisierten mischer Titel

Joint Degree Masterstudiengangs Comparative and International Stu-

dies (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der ETH Zü-

rich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.

2 Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang ge-

meinsam den akademischen Titel: Master of Arts ETH UZH in Com-

parative and International Studies (MA ETH UZH CIS).

1 Das Studienreglement für den Joint Degree Masterstudien- Anwendbares

gang Comparative and International Studies der ETH Zürich vom Recht

13. Oktober 2015 regelt den gemeinsamen Studiengang am D-GESS

und an der PhF.

2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und

Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität

Zürich³ sowie die entsprechende Studienordnung sind anwendbar für

alle Modalitäten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von

Leistungen an der PhF stehen (insbesondere die Regelungen zu Modu-

len, dem Erwerb von ECTS Credits und Leistungsnachweisen).

3 Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen

Vereinbarung geregelt.

1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschluss-

Abschlussdokumente: die Diplomurkunde, das Diploma Supplement dokumente

und den Academic Record (Abschlusszeugnis). Alle Dokumente wer-

den von der ETH Zürich erstellt. Das Zeugnis wird auf Deutsch aus-

gestellt und mit einer englischen Übersetzung ergänzt. Die Urkunde

wird auf Deutsch und das Diploma Supplement zweisprachig Deutsch/

Englisch erstellt.

1.1.17-95

1

415.455.81

Rahmenverordnung – Joint Degree Masterstudiengang

2 Die Urkunde trägt das Siegel der ETH Zürich und der Universi-

tät Zürich sowie die Unterschriften der Rektorinnen oder Rektoren

der ETH Zürich und der Universität Zürich sowie der Vorsteherin

oder des Vorstehers des D-GESS und der Dekanin oder des Dekans

der PhF.

1 OS 71, 416; Begründung siehe ABI 2016-07-22.

2 Inkrafttreten: 1. November 2015.

3 LS 415.455.1.

2

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