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ORGRPHFRÉGORGFLREGORGFFPhFFLRégOrgRegOrgFF
CH-ZH
Art. 8 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)
Art. 8
1 Der Fakultätsausschuss unterstützt und berät die Dekanin Zuständigkeit
oder den Dekan bei strategisch wichtigen Geschäften wie
1. Entwicklungs- und Finanzplanung,
2. langfristige strategische Planung und Massnahmen in Forschung
und Lehre.
2 Er nimmt zuhanden der Universitätsleitung Stellung zu
1. Anträgen der Berufungs- und Beförderungskommissionen,
2. Anträgen von Professorinnen und Professoren auf privatrechtliche
Wiederanstellung nach Erreichen der Altersgrenze.
3 Er bewilligt Gastprofessuren.
1.10.24-126
3
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C. Fakultätsvorstand
Zusammen-
setzung