415.451
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CH-ZH
Art. 7 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)
Art. 7
1 Der Fakultätsausschuss setzt sich zusammen aus
1. der Dekanin oder dem Dekan,
2. den Vorsteherinnen und Vorstehern der Institute und Seminare,
3. je zwei Delegierten der Stände.
2 Die Prodekaninnen und Prodekane sowie die Studiendekanin oder
der Studiendekan nehmen bei Bedarf mit beratender Stimme an den
Sitzungen teil.
Zusammen-
setzung