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Art. 7 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 7

1 Der Fakultätsausschuss setzt sich zusammen aus

1. der Dekanin oder dem Dekan,

2. den Vorsteherinnen und Vorstehern der Institute und Seminare,

3. je zwei Delegierten der Stände.

2 Die Prodekaninnen und Prodekane sowie die Studiendekanin oder

der Studiendekan nehmen bei Bedarf mit beratender Stimme an den

Sitzungen teil.

Zusammen-

setzung

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