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Art. 6 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 6

1 Die Fakultätsversammlung kann ihre Zuständigkeiten dele- Delegation

gieren.

2 Nicht delegiert werden können die in übergeordneten Erlassen

enthaltenen Zuständigkeiten der Fakultätsversammlung.

3 Eine delegierte Zuständigkeit kann von der Fakultätsversamm-

lung jederzeit entzogen werden.

B. Fakultätsausschuss

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