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415.451 ORGRPHFRÉGORGFLREGORGFFPhFFLRégOrgRegOrgFF CH-ZH

Art. 4 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 4

1 Die Fakultätsversammlung setzt sich zusammen aus der Ge- Zusammen-

samtheit der Professorenschaft.

setzung

1.10.24-126

1

415.451

OrgR PhF

Dazu kommt eine Anzahl von Delegierten jedes Standes, die 5%

der Anzahl der Professorinnen und der Professoren entspricht, min-

destens aber je zwei Delegierten.

Die Fakultätsversammlung kann weitere Personen, die ihr nicht

angehören, mit beratender Stimme an ihren Sitzungen teilnehmen las-

sen.

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