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Art. 35 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 35

Für die Besetzung eines Amtes in Ko-Leitung stellen sich die

beiden Personen, die sich für die Ko-Leitung zur Verfügung stellen, in

Abhängigkeit voneinander zur Wahl und werden gemeinsam gewählt.

Im Übrigen gilt § 34.

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