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Art. 33 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 33

1 Die Fakultätsversammlung, der Fakultätsvorstand, der Fa-

kultätsausschuss und die Kommissionen beschliessen mit einfacher

Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

2 Die oder der Vorsitzende stimmt mit; bei Stimmengleichheit hat sie

oder er den Stichentscheid.

3 Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht ein Viertel der anwesen-

den Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt.

4 Abstimmungen betreffend Erteilung und Entzug der Venia Legendi

sowie über Verleihung, Verlängerung und Entzug der Titularprofessur

erfolgen geheim.

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