415.451
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CH-ZH
Art. 33 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)
Art. 33
1 Die Fakultätsversammlung, der Fakultätsvorstand, der Fa-
kultätsausschuss und die Kommissionen beschliessen mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
2 Die oder der Vorsitzende stimmt mit; bei Stimmengleichheit hat sie
oder er den Stichentscheid.
3 Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht ein Viertel der anwesen-
den Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt.
4 Abstimmungen betreffend Erteilung und Entzug der Venia Legendi
sowie über Verleihung, Verlängerung und Entzug der Titularprofessur
erfolgen geheim.