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415.451 ORGRPHFRÉGORGFLREGORGFFPhFFLRégOrgRegOrgFF CH-ZH

Art. 32 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 32

1 Über die Sitzungen der Fakultätsversammlung und des Protokoll

Fakultätsausschusses wird ein Protokoll geführt.

2 Die Protokolle werden in der Regel sieben Tage vor der nächsten

Sitzung auf elektronischem Weg verfügbar gemacht.

3 Allfällige Anträge auf Änderung eines Protokolls können bis zu

Beginn der nächsten Sitzung vorgebracht werden.

1.10.24-126

9

415.451

2. Abschnitt: Abstimmungen und Wahlen

OrgR PhF

Abstimmungen

Wahlen

Wahlen für

Ko-Leitungen

Zirkular-

verfahren

Anwesenheits-

pflicht

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