415.451
ORGRPHFRÉGORGFLREGORGFFPhFFLRégOrgRegOrgFF
CH-ZH
Art. 32 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)
Art. 32
1 Über die Sitzungen der Fakultätsversammlung und des Protokoll
Fakultätsausschusses wird ein Protokoll geführt.
2 Die Protokolle werden in der Regel sieben Tage vor der nächsten
Sitzung auf elektronischem Weg verfügbar gemacht.
3 Allfällige Anträge auf Änderung eines Protokolls können bis zu
Beginn der nächsten Sitzung vorgebracht werden.
1.10.24-126
9
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2. Abschnitt: Abstimmungen und Wahlen
OrgR PhF
Abstimmungen
Wahlen
Wahlen für
Ko-Leitungen
Zirkular-
verfahren
Anwesenheits-
pflicht