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Art. 3 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 3

Die Seminare der Fakultät sind Instituten gleichgestellt. Die Stellung der

Bestimmungen des übergeordneten Rechts über die Institute sind auf Seminare

die Seminare vollumfänglich anwendbar.

2. Abschnitt: Fakultätsversammlung, Fakultätsausschuss, Fakultäts-

vorstand

A. Fakultätsversammlung

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