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Art. 29 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)

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Art. 29

1 Die Fakultätsversammlung und der Fakultätsausschuss tre- Durchführung

ten mindestens dreimal im Semester zusammen.

2 Die oder der Vorsitzende kann anordnen, dass die Sitzung in elek-

tronischer Form durchgeführt wird. Die Art der Durchführung der

Sitzung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden.

3 Anwesenheitsquoren und Teilnahmepflichten gelten unter den

Bedingungen von Abs. 2 sinngemäss.

4 Der Fakultätsvorstand legt seine Verfahren selbst fest.

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