415.451
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CH-ZH
Art. 29 : Organisationsreglement der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR PhF)
Art. 29
1 Die Fakultätsversammlung und der Fakultätsausschuss tre- Durchführung
ten mindestens dreimal im Semester zusammen.
2 Die oder der Vorsitzende kann anordnen, dass die Sitzung in elek-
tronischer Form durchgeführt wird. Die Art der Durchführung der
Sitzung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden.
3 Anwesenheitsquoren und Teilnahmepflichten gelten unter den
Bedingungen von Abs. 2 sinngemäss.
4 Der Fakultätsvorstand legt seine Verfahren selbst fest.