Art. 6 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)
Art. 6
1 Die Standortfakultätsversammlung setzt sich aus den ordent-lichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, den Assistenzprofessorinnen und -professoren sowie den Förderungspro-fessorinnen und -professoren der Standortfakultät einschliesslich der Doppelinstitute zusammen.
2 Dazu kommt eine Anzahl von Delegierten jedes Standes, die 5% der Anzahl der Professorinnen und Professoren entsprechen, mindes-tens aber je zwei Delegierte.
3 Die an der Vetsuisse-Fakultät angestellten Titularprofessorinnenund -professoren nehmen an der Standortfakultätsversammlung mitberatender Stimme teil, sofern sie nicht gleichzeitig Standesvertrete-rinnen oder Standesvertreter sind.
4 Die Vetsuisse-Dekanin oder der Vetsuisse-Dekan kann an denStandortfakultätsversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
5 Die Leitung und die Assistenz der Geschäftsstelle des Standort-dekanats, die Controllerin oder der Controller der Standortfakultät unddie Finanzdirektorin oder der Finanzdirektor des Universitären Tier-spitals nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
6 Die Standortdekanin oder der Standortdekan kann nach BedarffFurther Sachverständige mit beratender Stimme oder als Gäste zu denSitzungen oder zu einzelnen Traktanden beiziehen.
1.1.24-123 3
Aufgaben
415.441
OrgR VSF