415.441
ORGRVSFROVSFVSF
CH-ZH
Art. 35 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)
Art. 35
1 Die Standortdekanin oder der Standortdekan ist von Amtes Dekanin
wegen Institutsleiterin bzw. Institutsleiter des Veterinärwissenschaft- oder Dekan
lichen Instituts. Sie oder er ernennt eine Stellvertretung aus dem Kreis
des Fakultätsvorstands.
2 Sie oder er ist zuständig für
a. das Institutsbudget, konsolidiert aus den Bereichsbudgets gemäss
Antrag der Bereichs-Lehrstühle als Organisationseinheiten,
b. die Verteilung der Ressourcen auf die Organisationseinheiten,
c. die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Berufungsgeschäften,
d. die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen der Insti-
tutsversammlung,
e. die Zuweisung der Räume und Infrastruktur gemäss Antrag der
Bereichs-Lehrstühle.