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415.441 ORGRVSFROVSFVSF CH-ZH

Art. 33 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)

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Art. 33

1 Die Professorenschaft, die Titularprofessorinnen und -pro-

fessoren und die Privatdozentinnen und -dozenten des jeweiligen Be-

reichs gemäss § 5 Abs. 2 können nach Bedarf eigene Sitzungen zu be-

reichsspezifischen Belangen der Lehre und Forschung bzw. zur Vor-

bereitung von Traktanden der Instituts- und Fakultätsversammlung

durchführen.

2 Die Bereiche konstituieren sich selbst. Sie können ein gemeinsames

Sekretariat einrichten.

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OrgR VSF

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