415.441
ORGRVSFROVSFVSF
CH-ZH
Art. 28 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)
Art. 28
1 Die Mitglieder der Standortfakultätsorgane und -gremien Schweigepflicht
unterstehen der Schweigepflicht in Bezug auf
1. Personalgeschäfte,
2. Verfahren betreffend Verleihung, Verlängerung und Entzug der
Titularprofessur,
3. Stellungnahmen und Abstimmungsverhalten anderer Mitglieder,
4. Geschäfte, die von der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Stand-
ortfakultätsgremiums der Schweigepflicht unterstellt wurden.
2 Die Bindung an die Schweigepflicht besteht auch nach Ausscheiden
aus dem Amt.