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415.441 ORGRVSFROVSFVSF CH-ZH

Art. 28 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)

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Art. 28

1 Die Mitglieder der Standortfakultätsorgane und -gremien Schweigepflicht

unterstehen der Schweigepflicht in Bezug auf

1. Personalgeschäfte,

2. Verfahren betreffend Verleihung, Verlängerung und Entzug der

Titularprofessur,

3. Stellungnahmen und Abstimmungsverhalten anderer Mitglieder,

4. Geschäfte, die von der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Stand-

ortfakultätsgremiums der Schweigepflicht unterstellt wurden.

2 Die Bindung an die Schweigepflicht besteht auch nach Ausscheiden

aus dem Amt.

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